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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26. Juni 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Renewpower Path GmbH, Leopoldstraße 156, 80804 München (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Renovierungs- und Handwerksleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftagnehmer.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den dieser beigefügten Unterlagen.

Zusätzliche oder über den vereinbarten Umfang hinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung der Arbeiten qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungen sind wie folgt zu leisten:

  • Bei Auftragserteilung: 30% Anzahlung
  • Bei Materialieferung: 40% weitere Zahlung
  • Bei Fertigstellung: 30% Schlusszahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 5 Ausführungsfristen

Vereinbarte Fristen beginnen erst mit Auftragserteilung, Klärung aller Ausführungsdetails und Leistung vereinbarter Anzahlungen durch den Auftraggeber.

Die Einhaltung von Ausführungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber voraus.

Verzögert sich die Ausführung infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich die Fristen entsprechend.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat rechtzeitig alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere:

  • Zugang zur Baustelle gewähren
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen einholen
  • Strom- und Wasseranschluss zur Verfügung stellen
  • Erforderliche Räumungsarbeiten durchführen
  • Andere Gewerke koordinieren

Mehrkosten und Verzögerungen durch nicht ordnungsgemäß erfüllte Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 7 Gefahrübergang und Abnahme

Die Gefahr geht mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn nicht innerhalb von 6 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige schriftlich Mängel gerügt werden.

Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.

§ 8 Gewährleistung

Für die erbrachten Leistungen wird eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme gewährt.

Bei berechtigen Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Diese kann nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuherstellung erfolgen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürlichen Verschleiß sowie Schäden durch unsachgemäße Benutzung.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an der Bausubstanz, die erst bei Beginn der Arbeiten erkennbar werden.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien und erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zurückzunehmen.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Kontakt

Renewpower Path GmbH
Leopoldstraße 156
80804 München
Deutschland
Telefon: +49 89 3889 7425
E-Mail: [email protected]

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